Wo das Thema steht
Der Streit um das Dekret der Trump-Regierung zur Briefwahl ist vor den Obersten Gerichtshof der USA gelangt. Nachdem ein Bundesberufungsgericht eine einstweilige Verfügung bestätigt hatte, die das Dekret in 23 Bundesstaaten blockiert – mit der Begründung, der Präsident habe keine Befugnis, die Wahlregeln der Bundesstaaten zu ändern –, bat die Regierung die Richter laut Al Jazeera, dem Wall Street Journal und El País, die neuen Beschränkungen in Kraft treten zu lassen. Das folgt auf die von Folha de S.Paulo gemeldete Weigerung des Berufungsgerichts am Samstag, das Dekret während des laufenden Verfahrens in Kraft zu setzen. Vorerst wenden die Bundesstaaten weiterhin ihre bestehenden Wahlverfahren an, und das Dekret bleibt wirkungslos, sofern der Oberste Gerichtshof nicht eingreift.
Neben dem Gerichtsverfahren hat Trump eine gesetzgeberische Schiene eröffnet: Breitbart berichtet, er habe den Mehrheitsführer im Senat, John Thune, am Montag aufgefordert, den Senat in Sitzung zu halten und das Filibuster zu beenden, damit der SAVE America Act verabschiedet werden könne. Die vorliegende Berichterstattung gibt nicht an, wie Thune reagierte, noch wann der Oberste Gerichtshof über den Antrag der Regierung entscheiden könnte. Auch ob die Richter nur darüber entscheiden werden, die Beschränkungen während des Verfahrens in Kraft treten zu lassen, oder ob sie die zugrunde liegende Frage der präsidialen Befugnis behandeln werden, wird in den Quellen nicht genannt.
Der Streit betrifft ein Dekret der Trump-Regierung, das die Regeln für die Briefwahl verschärfen würde und laut Darstellung von Folha de S.Paulo für 23 Bundesstaaten gilt. In den Vereinigten Staaten werden die Durchführung von Wahlen und die Bedingungen für Briefwahlstimmen weitgehend von den einzelnen Bundesstaaten festgelegt, sodass eine bundesstaatliche Maßnahme dieser Art die bereits geltenden Regeln dieser Staaten verdrängen würde. Die Regierung wandte sich an ein Bundesberufungsgericht mit dem Ziel, das Dekret in Kraft zu setzen, und das Gericht lehnte den Antrag ab. Die vorliegende Berichterstattung beschreibt nicht, wer das Dekret angefochten hat, welche rechtlichen Argumente vorgebracht wurden oder wie der Verfahrensstand über diese Ablehnung hinaus aussieht.