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EU-Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte tritt in Kraft

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Am Sonntag sind EU-Vorschriften in Kraft getreten, die professionelle Entwickler und gewerbliche Nutzer verpflichten, KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen. Unternehmen stehen nun vor offenen Fragen zur praktischen Umsetzung.

Was passiert ist

  • Die KI-Verordnung der EU wurde vor etwas mehr als zwei Jahren verabschiedet; diese Bestimmung gilt ab Sonntag, dem 2. August.
  • Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, etwa Kundenservice-Chatbots und Augmented Reality, benötigen Hinweise wie „Sie interagieren mit einem KI-System“ oder ein akustisches Äquivalent.
  • Systeme, die Bilder oder KI-Textzusammenfassungen erzeugen, unterliegen milderen Vorschriften: nur ein Vermerk in den Datei-Metadaten.
  • Diese Metadaten sind im Dokument selbst unsichtbar, aber in den Dateieinstellungen lesbar und von Software automatisch erkennbar.
  • Brüssel hat Kennzeichnungs-Logos vorgeschlagen, darunter ein „KI“-Abzeichen, doch Nutzer können auch eine eigene Form wählen.

Der Blick von außen

Die deutsche Wirtschaftszeitung Handelsblatt rahmt den Start vor allem über die Compliance-Fallstricke für Unternehmen, während Le Monde sich auf die visuelle Form der Kennzeichnungen konzentriert.

Mögliche Folgen

  • Handelsblatt berichtet von ungeklärten Fallstricken für Unternehmen bei der Anwendung der Regeln; der verfügbare Text spezifiziert nicht, welche.
  • Ob Firmen die Logos aus Brüssel übernehmen oder eine eigene Formulierung wählen, bleibt ihnen überlassen.
  • Eine reine Kennzeichnung in den Metadaten ist für Leser unsichtbar, sofern die Datei nicht von Software ausgelesen wird, sodass die praktische Sichtbarkeit ungeklärt bleibt.
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