EU verbietet großen Firmen die Vernichtung unverkaufter Kleidung
Nach einer EU-Vorschrift dürfen große Unternehmen unverkaufte oder zurückgegebene Kleidung und Schuhe nicht mehr vernichten. Die Regel ist Teil der Ökodesign-Verordnung und soll Ressourcen schonen. Umweltschützer warnen jedoch, das Verbot lasse sich leicht umgehen.
Eine EU-Vorschrift untersagt großen Modeunternehmen künftig, unverkaufte oder retournierte Kleidung, Schuhe und Textilien zu vernichten; die Regelung ist Teil der 2024 beschlossenen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und des europäischen Kreislaufwirtschafts-Kurses. Die konservative FAZ und der öffentlich-rechtliche Deutschlandfunk stellen die Neuerung als Verbraucher- und Umweltgewinn dar, da bislang viel Neuware im Müll lande. Die Zeit gibt die Warnung von Umweltschützern wieder, Unternehmen könnten das Verbot leicht umgehen, etwa über großzügige Ausnahmen oder Umwege. Kleinere Betriebe sind zunächst ausgenommen, das Verbot soll über die Zeit ausgeweitet werden, begleitet von Transparenz- und Berichtspflichten. Über die Lager hinweg gilt das Ziel, Textilmüll und die damit verbundenen Emissionen zu senken, als sinnvoll; strittig ist, wie wirksam und kontrollierbar die Vorgabe in der Praxis ausfällt.
