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Erzählfaden · 1 Ereignis

EU-Kreislaufwirtschaft

Symbolbild

Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781) wurde am 13. Juni 2024 beschlossen und trat im Juli 2024 in Kraft; sie löst die frühere Ökodesign-Richtlinie von 2009 ab. Die Verordnung ist ein zentraler Baustein des europäischen Grünen Deals und des 2020 vorgestellten Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft und soll Produkte langlebiger, reparierbarer und recycelbarer machen. Ein Kernelement ist das unionsweite Verbot, unverkaufte Textilien, Bekleidung und Schuhe zu vernichten, das für große Unternehmen greift und über die Zeit auf weitere Betriebe ausgeweitet wird. Begründet wird das Vernichtungsverbot mit den erheblichen Umweltfolgen: Schätzungen zufolge werden jährlich mehrere Prozent der in der EU in Verkehr gebrachten Textilien vernichtet, verbunden mit hohen CO2-Emissionen, weshalb zudem Transparenz- und Berichtspflichten eingeführt werden.

Wikipedia: Verordnung (EU) 2024/1781Umweltbundesamt: Vernichtungsverbot und TransparenzpflichtEUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1781 (Volltext)

Verlauf im Detail

Sonntag, 19. Juli 2026Wirtschaft

EU verbietet großen Firmen die Vernichtung unverkaufter Kleidung

Nach einer EU-Vorschrift dürfen große Unternehmen unverkaufte oder zurückgegebene Kleidung und Schuhe nicht mehr vernichten. Die Regel ist Teil der Ökodesign-Verordnung und soll Ressourcen schonen. Umweltschützer warnen jedoch, das Verbot lasse sich leicht umgehen.

Eine EU-Vorschrift untersagt großen Modeunternehmen künftig, unverkaufte oder retournierte Kleidung, Schuhe und Textilien zu vernichten; die Regelung ist Teil der 2024 beschlossenen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und des europäischen Kreislaufwirtschafts-Kurses. Die konservative FAZ und der öffentlich-rechtliche Deutschlandfunk stellen die Neuerung als Verbraucher- und Umweltgewinn dar, da bislang viel Neuware im Müll lande. Die Zeit gibt die Warnung von Umweltschützern wieder, Unternehmen könnten das Verbot leicht umgehen, etwa über großzügige Ausnahmen oder Umwege. Kleinere Betriebe sind zunächst ausgenommen, das Verbot soll über die Zeit ausgeweitet werden, begleitet von Transparenz- und Berichtspflichten. Über die Lager hinweg gilt das Ziel, Textilmüll und die damit verbundenen Emissionen zu senken, als sinnvoll; strittig ist, wie wirksam und kontrollierbar die Vorgabe in der Praxis ausfällt.

Frankfurter Allgemeine ZeitungDie ZeitDeutschlandfunk