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Erzählfaden · 1 Ereignis

Frankreichs Sterbehilfe-Gesetz

Symbolbild

Präsident Emmanuel Macron hatte nach seiner Wiederwahl 2022 ein Gesetz zur aktiven Sterbehilfe versprochen, dem eine jahrelange gesellschaftliche und ethische Debatte vorausging. Im Mai 2025 stimmte die Nationalversammlung einem entsprechenden Gesetzentwurf erstmals mit 305 zu 199 Stimmen zu, doch der konservativ dominierte Senat lehnte den Text rund acht Monate später ab. Weil eine Einigung zwischen beiden Kammern ausblieb, ließ die Regierung der Nationalversammlung nach mehreren Lesungen das letzte Wort, wie es die Verfassung erlaubt. Am 15. Juli 2026 verabschiedete die Nationalversammlung das Gesetz endgültig mit 291 zu 241 Stimmen, wodurch schwer und unheilbar erkrankten Erwachsenen unter strengen Bedingungen ein Recht auf assistiertes Sterben eingeräumt wird. Premierminister Sébastien Lecornu kündigte an, den Verfassungsrat mit einer Prüfung zu betrauen, sodass das Gesetz erst nach dessen Entscheidung in Kraft treten kann.

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Verlauf im Detail

Donnerstag, 16. Juli 2026Geopolitik

Frankreich beschließt Gesetz zur Sterbehilfe

Die französische Nationalversammlung hat nach jahrelanger Debatte das Gesetz zur aktiven Sterbehilfe endgültig verabschiedet. Schwer und unheilbar kranke Erwachsene erhalten unter strengen Auflagen ein Recht auf assistiertes Sterben. Vor Inkrafttreten wird eine Verfassungsklage erwartet.

Mit dem endgültigen Votum der Nationalversammlung hat Frankreich ein Gesetz zur Sterbehilfe für schwer und unheilbar erkrankte Menschen beschlossen, das assistierten Suizid unter strengen Auflagen ermöglicht. Die Zeit und der Deutschlandfunk schildern den Abschluss eines langen parlamentarischen Weges, der auf ein Wahlversprechen von Präsident Macron zurückgeht und dem eine intensive ethische Debatte vorausging. Politico weist darauf hin, dass gegen das Gesetz eine Verfassungsklage erwartet wird, bevor es in Kraft treten kann; die Regierung will den Verfassungsrat prüfen lassen. Weil sich Nationalversammlung und der konservativere Senat nicht einigen konnten, erhielt die Kammer nach mehreren Lesungen das letzte Wort, wie es die Verfassung erlaubt. Befürworter feiern einen Fortschritt für Selbstbestimmung, konservative und kirchennahe Kritiker warnen vor einem Dammbruch; die Berichterstattung der liberalen und öffentlich-rechtlichen Quellen bleibt dabei überwiegend sachlich. Das genaue Inkrafttreten hängt nun von der Entscheidung des Verfassungsrats ab.

Die ZeitPolitico EuropeDeutschlandfunk

Frankreichs Sterbehilfe-Gesetz · Bota