Frankreich beschließt Gesetz zur Sterbehilfe
Die französische Nationalversammlung hat nach jahrelanger Debatte das Gesetz zur aktiven Sterbehilfe endgültig verabschiedet. Schwer und unheilbar kranke Erwachsene erhalten unter strengen Auflagen ein Recht auf assistiertes Sterben. Vor Inkrafttreten wird eine Verfassungsklage erwartet.
Mit dem endgültigen Votum der Nationalversammlung hat Frankreich ein Gesetz zur Sterbehilfe für schwer und unheilbar erkrankte Menschen beschlossen, das assistierten Suizid unter strengen Auflagen ermöglicht. Die Zeit und der Deutschlandfunk schildern den Abschluss eines langen parlamentarischen Weges, der auf ein Wahlversprechen von Präsident Macron zurückgeht und dem eine intensive ethische Debatte vorausging. Politico weist darauf hin, dass gegen das Gesetz eine Verfassungsklage erwartet wird, bevor es in Kraft treten kann; die Regierung will den Verfassungsrat prüfen lassen. Weil sich Nationalversammlung und der konservativere Senat nicht einigen konnten, erhielt die Kammer nach mehreren Lesungen das letzte Wort, wie es die Verfassung erlaubt. Befürworter feiern einen Fortschritt für Selbstbestimmung, konservative und kirchennahe Kritiker warnen vor einem Dammbruch; die Berichterstattung der liberalen und öffentlich-rechtlichen Quellen bleibt dabei überwiegend sachlich. Das genaue Inkrafttreten hängt nun von der Entscheidung des Verfassungsrats ab.
