SymbolbildEuGH bestätigt Rekordstrafe gegen Google
Der Europäische Gerichtshof hat die milliardenschwere Wettbewerbsstrafe gegen Google bestätigt. Damit scheitert der Konzern mit seinem letzten Rechtsmittel gegen die EU-Kartellwächter.+ mehr Blickwinkel
Der Europäische Gerichtshof hat die von der EU-Kommission verhängte Rekordstrafe gegen Google endgültig bestätigt und einen langjährigen Rechtsstreit um die Marktmacht des Konzerns im Kern zugunsten Brüssels entschieden. Im Zentrum steht der Vorwurf, Google habe seine dominante Stellung, unter anderem über die Bündelung eigener Apps und Dienste, missbraucht und Wettbewerber benachteiligt. Aus Sicht der Kommission ist das Urteil ein Signal, dass europäisches Wettbewerbsrecht auch gegen die größten US-Plattformen durchsetzbar ist. Google hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und auf Innovationsleistung und Verbrauchernutzen verwiesen. Die Berichterstattung stützt sich hier vor allem auf die Süddeutsche Zeitung, weshalb die Perspektive der Gegenseite nur knapp durchscheint. Das Urteil reiht sich in eine Serie europäischer Kartellverfahren gegen Google ein und dürfte die Debatte über die Regulierung digitaler Marktmacht weiter befeuern.






